08.08.2012Liebe Tierfreunde!
Mit dem TVRÄG soll die EU-Richtlinie 2010/63 bis 10. November 2012 in nationales Recht umgesetzt werden, wobei strengere nationale Bestimmungen möglich sind, sofern diese bereits vor Oktober 2010 im Tierversuchsgesetz TVG existiert haben. Außerdem ist es möglich, die in der EU-Richtlinie 2010/63 genannten Aspekte im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht so festzulegen, wie das der Gesetzgeber wünscht. Es ist zu hoffen, dass das zuständige Ministerium nicht den Wünschen der Tierversuchsindustrie nachgibt und das neue Gesetz verwässert. Die derzeit strengeren Vorschriften des Tierversuchsgesetzes sollen im Entwurf zum Gesetz beibehalten werden.
mehr