Jagd in den Niederlanden

In den Niederlanden wurde im April 2002 die Jagd weitgehend abgeschafft.
  
Im Jahre 1998 wurde das „Flora und Faunagesetz”, ein neues Naturschutzgesetz verabschiedet,welches die meisten Tierartenganzjährig unter Schutz stellt.Das Gesetz erlaubt die Jagd nur noch für sechs Tierarten: Hasen, Fasane, Rebhühner, Stockenten, Kaninchen und Ringeltauben, wobei Rebhühner derzeit nicht gejagt werden dürfen, da diese auf der Roten Liste stehen.

Das neue Gesetz beinhaltet aber leider Ausnahmeregelungen die von Provinzbehörden erteilt werden können: Unter besonderen Umständen (wie z.B. schweren landwirtschaftlichen Schäden oder wenn die Tierart nicht vom Aussterben bedroht ist) dürfen auch Tiere, die zu den geschützten Arten gehören, getötet oder gefangen werden.

Dieses Modell, die Jagd mit dem Naturschutzgesetz zu regeln, sollte auch in Österreich Nachahmung finden.

Schon im Hinblick auf die erforderliche Umsetzung von EU Jagd Richtlinien, wie z.B. die Vogelschutzrichtline, sollte die Jagd in einem einheitlichen Bundesgesetz geregelt werden.



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