Gesegnete Weihnachten und alles gute im Neuen Jahr

Liebe Mitglieder, Tierfreunde und Spender!

Wieder ist ein Jahr vergangen, für unsere Mitgeschöpfe, die Tiere, gab es keine wesentliche Verbesserung ihrer misslichen Lage.
Wir haben zu diversen Gesetzesänderungen Stellungnahmen abgegeben.

Beim Bundesgesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes wurde die Beibehaltung der strengeren Regelungen des § 32 des Tierschutzgesetzes erreicht.

Die Forderungen der Tierschützer nach
• einer Versuchstier-Ombudschaft,
• einem Fachgremium zur Prüfung der Beantwortung der Fragen des Kriterien-Katalogs,
• dem generellen Verbot von Versuchen mit lang anhaltendem schwerem Leid,
• nach mehr Transparenz in der nicht-technischen veröffentlichten Beschreibung des Versuchs, und
• einer rückblickenden Bewertung für ALLE Versuche (nicht nur für solche mit schwerem Leid)

wurden in der Novelle des Tierversuchsgesetzes nicht aufgenommen.

Bei der Reform des Tierversuchsgesetzes haben sich leider wieder die finanzstarken und einflussreichen professionellen Lobbygruppen mit direktem Zugang zur Politik gegen den Wunsch der großen Mehrheit tierfreundlicher Menschen in Österreich, die ein strenges Tierversuchsgesetz wollen, durchgesetzt.

Tierschutz in die Verfassung ist ein Thema, das endlich umgesetzt werden sollte.
Seit vielen Jahren liegt dieses Thema im Parlament. Obwohl alle Parteien dem Tierschutz positiv gegenüber stehen, wurde eine Gesetzesänderung bisher von der ÖVP erfolgreich blockiert. Die ÖVP argumentierte damit, dass sie zwar Tierschutz in der Verfassung grundsätzlich begrüßen würde, diesem aber nur zustimmen kann, wenn im gleichen Zuge ein umfassender Katalog von anderen Staatszielbestimmungen mit beschlossen wird.

Wir Tierschützer sollten uns an die Blockadepolitik der ÖVP bei allen Tierschutzfragen bei den nächsten Wahlen erinnern.

Für die Schweinehaltung gab es aufgrund der Interventionen der Tierschützer im Vergleich zur EU-Mindestrichtlinie eine Verkürzung der Zeit im Kastenstand um zwei Monate pro Jahr.
Diese Verbesserung wurde und wird von der Schweine-Landwirtschaftslobby mit allen Mitteln bekämpft. Von verschiedenen Seiten ist zu hören, dass die Schweinebauern vielfach noch nicht umgebaut haben und dass sie daher das neue Gesetz nicht einhalten werden. Es ist also wieder einmal absehbar, dass österreichweit seitens der Landwirtschaft das Tierschutzgesetz ignoriert wird.
Es ist daher zu befürchten, dass das AMA-Gütezeichen in keinster Weise auch nur annähernd für eine tiergerechte Schweinehaltung steht. Vielmehr werden vielfach nicht einmal die dramatisch schlechten gesetzlichen Mindeststandards eingehalten.


So wie bei den Schweinen, kommt es auch bei der Haltung, dem Transport und bei der Schlachtung der anderen Nutztiere zu katastrophalen Zuständen.
Jetzt zu den Festtagen sollten Sie sich beim Verzehr Ihres Festbratens daran erinnern.
Wenn wir schon die unwirschaftlichste und gesundheitsgefährdendste Art der
Ernährung – das Fleisch essen – wählen, dann sollte wenigstens die geschundene Kreatur, das Tier – ein fühlendes Wesen (das hat jetzt auch schon die EU erkannt) – mit humanen Mitteln gehalten und getötet worden sein.

Liebe Mitglieder, Tierschützer und Spender

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes Neues Jahr

Tierschutzverein Klosterneuburg Wien-Umgebung



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