Gibt es Hoffnung auf eine Verbesserung für die Tiere?
Seit Jahrzehnten machen wir auf diesen Missstand aufmerksam. Die EU-Tiertransportverordnung hat ja die Regelungen des österreichischen Tiertransportgesetzes von 1994 verschlechtert.
Die von den Tierschützern im Tiertransportgesetz 1994 erkämpfte Regelung wurde unter Hinweis auf die EU-Tiertransportverordnung aufgeweicht. Gemäß Artikel 1 § 3 der EU-Verordnung wäre die vollständige Beibehaltung der restriktiveren österreichischen Vorschriften für den inländischen Markt möglich gewesen.
Die EU-Verordnung ermöglicht eine Verlängerung der maximalen Beförderungsdauer von 8 Stunden und selbst die in der Verordnung gesetzlich geforderten Kontrollen werden nur halbherzig, unterschiedlich in 9 Bundesländern, durchgeführt. Dadurch wird sogar diese Regelung für das Wohlergehen der Tiere wertlos.
Über 1 Mio. EU Bürger und Bürgerinnen haben mit ihrer Unterschrift die Kampagne „8 Stunden Obergrenze für die Beförderung von Schlachttieren“ unterstützt. Damit konnte die Hälfte der EU Parlamentsabgeordneten davon überzeugt werden, dass Handlungsbedarf besteht. Mit der „Schriftlichen Erklärung 49/2011 zur Festsetzung einer Obergrenze von 8 Stunden für die Beförderung von zur Schlachtung bestimmten Tieren in der EU“ wurde der Kommission die offizielle Position des EU-Parlaments bekannt gegeben.
Alle Abgeordneten einer bestimmten österreichischen Partei haben leider dieser Erklärung die Unterstützung verweigert!
Die Umsetzung dieser EU-Parlamentserklärung wäre ein erster Schritt.
Es sollten im Kapitel V zum Anhang 1 zur Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates alle Regelungen, die eine Verlängerung der maximalen Beförderungsdauer von 8 Stunden gestatten, ersatzlos gestrichen werden.
Diese Obergrenze soll auch für die im Kapitel V § 1.2 angeführten anderen Tierarten – Geflügel, Hausvögel, Hauskaninchen, Hunde, Katzen und sonstige – eingeführt werden.
Wie soll es weitergehen?
Das EU-Parlament hat seine Position bekanntgegeben, jetzt fehlen aber weitere noch wichtige Schritte zum erfolgreichen Abschluss dieser Initiative:
- Das EU-Parlament muss bei der Abstimmung im großen Pleniumausschuss nach der Sommerpause der Erklärung zustimmen,
- Die Kommission muss erst davon überzeigt werden, dass eine Begrenzung der Transportdauer überfällig ist, und
- Die Mitgliedsstaaten müssen im Ratsausschuss einem Kommissionsvorschlag zustimmen.
Wenn Ihnen das Wohlergehen der Tiere wichtig ist, dann setzen Sie ein Zeichen Ihres Mitgefühls.
Beachten Sie bitte, dass Tierschutz zugleich Menschen- und Umweltschutz beinhaltet:
Luftverschmutzung durch zu lange Transporte (Tiere und Nahrungsmittel) sowie der übermäßige Fleischkonsum gefährdet erwiesenermaßen die Gesundheit der Menschen.
Wir ersuchen um Ihre Stimme für die Unterstützung der Tiere - schließen Sie sich uns an.
Es liegt an jedem Einzelnen, das unendliche Leid der Tiere zu beenden.
Trotzt der vielen Unterschriften müssen wir für dieses Thema weiter initiativ sein.
Jetzt sind auch noch die zuständigen Minister daran zu erinnern, dass die österreichischen Vertreter in den Ratssitzungen diesen Vorschlag unterstützen.
Schreiben Sie an die zuständigen Minister:
Herr Bundesminister Alois Stöger
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend
Radetzkystr. 2, 1030 Wien
e-mail: buergerservice@bmg.gv.at
Frau Bundesminister Doris Bures
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Radetzkystr. 2, 1030 Wien
e-mail: fbm@bmvit.gv.at
Herrn Bundesminister Dipl. Ing. Nikolaus Berlakovich
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Stubenring , 1010 Wien
e-mail: service@lebensministerium.@gv.at
dass Sie die Kommission auffordern, einen Kommissionsvorschlag im Sinne der
„Schriftlichen Erklärung 49/2011 zur Festsetzung einer Obergrenze von 8 Stunden für die Beförderung von zur Schlachtung bestimmten Tieren in der EU“
vorzulegen, und diesen dann im Rat zu unterstützen.