Schweinehaltung

 

Tierschutzverein Klosterneuburg Wien-Umgebung

Beneschgasse 20/22

3400 Klosterneuburg                                                             Klosterneuburg, am 29.4.2011

 

 

Herrn

Bundesminister für Gesundheit

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Betr.: Änderung der gesetzlichen Bestimmungen für die Schweinehaltung

 

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

 

Derzeit verbringen in Österreich Zuchtsauen praktisch ihr ganzes Leben in sogenannten Kastenständen, also körpergroßen Käfigen, die außer Aufstehen und Hinlegen jegliche Bewegung unterbinden.

 

Ab 2013 gilt eine EU-Richtlinie, die die Haltung der Sauen in Kastenständen außerhalb der Geburts- und Säugephase zeitlich einschränkt. Die Schweinelobby setzt alles in Bewegung, um die geplante Verbesserung zu verhindern.

Bis Ende Mai wird sich entscheiden, ob in Österreich die Haltung von Schweinen in Kastenständen verboten wird oder nicht. Darum ist es wichtig, die Öffentlichkeit auf dieses Thema aufmerksam zu machen und ein Verbot dieser Tierquälerei zu erreichen.


Doch die Kastenstände sind nur EIN Problem in der Schweinehaltung.

 

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestplatz ist für Schweine zu gering, um ihr natürliches Bewegungsbedürfnis ausleben oder Fäkalien in einer Kotecke ausscheiden zu können.  Die reizarme Umgebung in der heutigen Intensivhaltung bewirkt, dass Schweine äußerst aggressive werden. Von  Landwirten wird behauptet, dass der häufig beobachtete Kannibalismus eine typische Wesensart der Schweine wäre. Doch die intelligenten Tiere degenerieren in der zur Verfügung gestellten Umgebung und es kommt daher zu Ersatzhandlungen.  Das natürliche Erkundungsverhalten wendet sich dann primär gegen die eigenen Artgenossen.

Dieses Symptom der Massentierhaltung wird durch simples betäubungsloses kupieren der Schwänze und abschleifen der Eckzähne bekämpft.

Um eventuellen Erkrankungen in der Intensivhaltung vorzubeugen, werden oft auch unkontrolliert Antibiotika verabreicht. Dies führt zu resistenten Bakterienstämmen, welche eine Gefahr für die Konsumenten bedeuten, da Antibiotika nicht mehr wirken.

Die eigentliche Ursache - das derzeitige tierquälerische Haltungssystem - wird jedoch aus Profitgründen nicht geändert.

Der Ausstieg aus der tierquälerischen Schweine-Intensivhaltung ist zwingend erforderlich, um die gequälte Kreatur zu schonen. Abgesehen von der ethische-moralischen Verpflichtung gegenüber unseren Mitgeschöpfen werden dadurch die  negative Einflüsse auf Mensch und Umwelt reduziert.

 

Daher fordern wir folgende Änderungen in der Schweinehaltung:

1.            Verbot von Kastenständen für Zuchtsauen

2.            Verbot von Vollspaltböden

3.            Verpflichtung von Stroh-Einstreu

 

 

4.            Erhöhung des Platzangebotes (das Platzangebot ist z.B. mit 0,7m² für ein 110       kg Schwein viel zu niedrig)

5.            Verbot von schmerzhaften chirurgischen Eingriffen ohne Narkose sowie postoperative Schmerzbehandlung (Kastration, Schwanzkupieren, Zähne abschleifen u.ä.)

6.            Ausstieg aus der tierquälerischen Schweine-Intensivtierhaltung!

7.            Einwirkung auf die EU-Kommission, dass bei der Erstellung von gesetzlichen Bestimmungen, wie im  Art 13 des Vertrag über die Arbeitsweise der Union“ vorgesehen, die Erfordernisse des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen im vollen Umfang Beachtung finden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lucie Loubé

 

 

Schreiben an:

Herrn Bundesminister Berlakovich

Herrn Bundesminister Stöger



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