Gedanken zum Welttierversuchstag am 24. April 2010

Obwohl der 24.4. ein guter Anlass für die Politiker gewesen wäre, endlich Licht ins Dunkel der „vergessenen Labortiere“ zu bringen, wurde dieser Gedenktag von der Politik in Österreich nicht beachtet. In anderen Ländern fanden öffentliche Kundgebungen statt, um der gequälten Kreatur zu gedenken und einen Gesinnungswandel zu erreichen. Das Tierversuchsgesetz stammt aus dem Jahre 1988, ist also über 20 Jahre alt!

Tierschützer, unterstützt von der Tierrechtspartei „Mensch-Umwelt-Tierschutz“ unter Obmann Ralph Chaloupek kritisieren schon seit Jahren, dass das aus dem Jahr 1988 stammende Gesetz völlig veraltet ist und viele Versuche an Tieren nicht regelt.

Laut einer amtlichen Statistik stirbt in Österreich alle zwei bis drei Minuten ein Versuchstier, 2008 waren es offiziell 220.456 Tiere, damit ist die Zahl der 2008 „verbrauchten“ Tiere gegenüber 2007 um beträchtliche 11% angestiegen. Die Statistik für das Jahr 2009 steht noch aus. In Deutschland sind es rund zwei Millionen Tiere pro Jahr, die verwendet werden – Tendenz steigend.

Die vom Tierversuchsgesetz vorgesehenen Kontrollkommissionen dürfen nur Empfehlungen abgeben, aber keine unnötigen oder unethischen Versuche verbieten. Es werden immer wieder Versuche bekannt, die gegen die Empfehlung der Kommission vom Ministerium bewilligt und dann von ExperimentatorInnen durchgeführt werden.

Zudem bestehen die Kommissionen zu einem erheblichen Teil selbst aus TierexperimentatorInnen. Wo bleibt da die Objektivität?

Versuche, bei denen die Tiere vor der Durchführung getötet werden oder während des Experiments narkotisiert sind und sterben, gelten nicht als Tierversuche und sind weder genehmigungspflichtig, noch tauchen sie in der Tierversuchsstatistik auf.

Die durch das neue Bundestierschutzgesetz geschaffene Tierschutzombudsschaft kann sich nicht für die Interessen der Versuchstiere einsetzen, weil Tierversuche aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen sind.

Wie eine fundierte, umfangreiche Online-BürgerInnen-Umfrage der EU von 2006 eindeutig ergab, gibt es gerade im Bereich der Tierversuche dringenden Handlungsbedarf.

Am Weltversuchstiertag sollte daran erinnert werden, dass es nicht nur Gebot der Ethik, sondern auch eine Frage von grundlegenden demokratischem Anspruch ist, im Bereich der Tierversuche endlich ernst zu nehmende Reformen in die Wege zu leiten. Wir sind dies den leidgeprüften betroffenen Tieren schuldig.

Als Tierschützer unterstützen wir die Forderung der Tierrechtspartei, dass das Tierversuchsgesetz dringend grundlegend revidiert und die Ethikkommission effektiv umstrukturiert werden soll.

Als nächstliegendes Etappenziel streben wir, nach dem Einführen des Menschenaffenversuchsverbotes, dieses auf alle andere Affenarten auszuweiten.

Langfristiges Ziel sollte die vollständige Ersetzung von tierquälerischen und tierschädigenden Versuchen durch Ersatz- und Alternativmethoden, wie In-Vitro-Tests und Computersimulationsmodellen und respektive Experimente an schmerzund bewusstseinsfreier Materie sein, da es ethisch nicht zu rechtfertigen ist, leidensfähige Lebewesen gegen deren Willen grausamen Torturen zu unterziehen.

Mit Bedauern müssen wir feststellen, dass die neue EU-Tierversuchsrichtlinie, die am 3. und 4. Mai 2010 im Agrarausschuss des Europaparlaments beraten wurde, den Mitgliedstaaten vorschreibt, dass in den nationalen Vorschriften keine strengeren Maßstäbe angesetzt werden dürfen, die über die niedrigen Standards der Richtlinie hinausgehen.



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