EU-Kosmetikverordnung
Wir waren schon hoffnungsfroh, dass in der EU der Verkauf von an Tieren getesteten Kosmetik-Rohstoffen und Endprodukten seit 2009 verboten ist.
Die Kosmetik-Richtlinie sieht für drei Tierversuche, die erst ab 11. März 2013 verboten sein werden, eine Übergangsregelung vor.
Der entstandene Druck auf die kosmetische Industrie hat bereits jetzt die Entwicklung und Förderung effizienter und humaner tierversuchsfreier Testmethoden gefördert.
Die EU-Kommission will jetzt diesen Termin verschieben, da einem von der EU in Auftrag gegebenen Bericht zufolge bis dahin nicht genügend tierversuchsfreie Tests zur Verfügung stehen würden. Zwei weitere Tierversuche zur Testung von Allergie und Krebs auslösenden Wirkungen, die seit 2009 verboten sind, sollen ebenfalls wieder erlaubt werden.
Leider gibt es noch ein zusätzliches Schlupfloch: Tierversuche können zur Prüfung von Rohstoffen, wenn diese nicht nur in Kosmetika, sondern auch in anderen Produkten verwendet werden, uneingeschränkt durchgeführt werden.
Es gibt jedoch kaum eine Substanz, die nur für den kosmetischen Bereich entwickelt wird. Somit könnten auch zukünftig neu entwickelte Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten im Tierversuch getestet worden sein. Diese rechtliche Grauzone lässt sich erst beseitigen, wenn in allen Bereichen tierversuchsfreie Testverfahren für die Giftigkeitsprüfung von chemischen und natürlichen Substanzen anerkannt sind.
Wir Konsumenten haben es in der Hand, da es genügend Hersteller gibt, die keine Tierversuche für ihre Kosmetikartikel durchführen und Inhaltsstoffe verwenden, die seit 1979 nicht mehr im Tierversuch getestet wurden.
Im Internet können diese Informationen (z.B. Kosmetik-Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes) gefunden werden.