 |
|
Gedanken zum Welttierversuchstag am 24. April 2010
|
|
Obwohl der 24.4. ein guter Anlass
für die Politiker gewesen wäre,
endlich Licht ins Dunkel der "vergessenen
Labortiere" zu bringen,
wurde dieser Gedenktag von der
Politik in Österreich nicht beachtet.
In anderen Ländern fanden
öffentliche Kundgebungen statt,
um der gequälten Kreatur zu
gedenken und einen Gesinnungswandel
zu erreichen. Das
Tierversuchsgesetz stammt aus
dem Jahre 1988, ist also über 20
Jahre alt!
Tierschützer, unterstützt von der
Tierrechtspartei ?Mensch-Umwelt-
Tierschutz? unter Obmann Ralph
Chaloupek kritisieren schon seit
Jahren, dass das aus dem Jahr 1988
stammende Gesetz völlig veraltet ist
und viele Versuche an Tieren nicht
regelt.
Laut einer amtlichen Statistik
stirbt in Österreich alle zwei bis
drei Minuten ein Versuchstier,
2008 waren es offiziell 220.456
Tiere, damit ist die Zahl der 2008
?verbrauchten? Tiere gegenüber
2007 um beträchtliche 11% angestiegen.
Die Statistik für das Jahr
2009 steht noch aus. In Deutschland
sind es rund zwei Millionen Tiere
pro Jahr, die verwendet werden ?
Tendenz steigend.
Die vom Tierversuchsgesetz vorgesehenen
Kontrollkommissionen dürfen
nur Empfehlungen abgeben,
aber keine unnötigen oder unethischen
Versuche verbieten. Es werden
immer wieder Versuche bekannt, die
gegen die Empfehlung der Kommission
vom Ministerium bewilligt
und dann von ExperimentatorInnen
durchgeführt werden.
Zudem bestehen die Kommissionen
zu einem erheblichen Teil selbst aus
TierexperimentatorInnen. Wo bleibt
da die Objektivität?
Versuche, bei denen die Tiere vor der
Durchführung getötet werden oder
während des Experiments narkotisiert
sind und sterben, gelten nicht
als Tierversuche und sind weder
genehmigungspflichtig, noch tauchen
sie in der Tierversuchsstatistik
auf.
Die durch das neue Bundestierschutzgesetz
geschaffene Tierschutzombudsschaft
kann sich nicht
für die Interessen der Versuchstiere
einsetzen, weil Tierversuche aus dem
Tierschutzgesetz ausgenommen sind.
Wie eine fundierte, umfangreiche
Online-BürgerInnen-Umfrage der
EU von 2006 eindeutig ergab, gibt
es gerade im Bereich der
Tierversuche dringenden Handlungsbedarf.
Am Weltversuchstiertag sollte daran
erinnert werden, dass es nicht nur
Gebot der Ethik, sondern auch eine
Frage von grundlegenden demokratischem
Anspruch ist, im Bereich der
Tierversuche endlich ernst zu nehmende
Reformen in die Wege zu leiten.
Wir sind dies den leidgeprüften
betroffenen Tieren schuldig.
Als Tierschützer unterstützen wir
die Forderung der Tierrechtspartei,
dass das Tierversuchsgesetz
dringend grundlegend revidiert
und die Ethikkommission effektiv
umstrukturiert werden soll.
Als nächstliegendes Etappenziel streben
wir, nach dem Einführen des
Menschenaffenversuchsverbotes,
dieses auf alle andere Affenarten auszuweiten.
Langfristiges Ziel sollte die vollständige
Ersetzung von tierquälerischen
und tierschädigenden Versuchen
durch Ersatz- und Alternativmethoden,
wie In-Vitro-Tests und
Computersimulationsmodellen und
respektive Experimente an schmerzund
bewusstseinsfreier Materie sein,
da es ethisch nicht zu rechtfertigen
ist, leidensfähige Lebewesen gegen
deren Willen grausamen Torturen zu
unterziehen.
Mit Bedauern müssen wir feststellen,
dass die neue EU-Tierversuchsrichtlinie,
die am 3. und
4. Mai 2010 im Agrarausschuss
des Europaparlaments beraten
wurde, den Mitgliedstaaten vorschreibt,
dass in den nationalen
Vorschriften keine strengeren
Maßstäbe angesetzt werden dürfen,
die über die niedrigen
Standards der Richtlinie hinausgehen.
|
|
 |
|